Mitglied im Rat der Stadt Bonn

Angelika Esch

Beueler Bütt geschlossen – Schulschwimmen geht baden

Veröffentlicht am 28.11.2017 in Kommunalpolitik

Zum wiederholten Male in diesem Jahr wurde am 27. November die Beueler Bütt wegen technischer Störungen geschlossen – laut Stadtverwaltung diesmal sogar auf unbestimmte Zeit. Die SPD-Fraktion fordert von der Stadt heute im Schulausschuss aufzuzeigen, wo die Ursachen für die wiederkehrenden technischen Störungen im einzigen rechtsrheinischen Hallenbad in Bonn liegen. Zudem erwartet die Fraktion von der Stadt, dass auch beim Frankenbad alle baulichen Maßnahmen ergriffen werden, die unverhoffte Schließungen, wie sie in der Vergangenheit auch bei anderen Hallenbädern in der Stadt passierten, verhindern und so die dauerhafte Sicherstellung des Schulschwimmens gewährleisten.

„Mit dem geschlossenen Kurfürstenbad fehlt Bonn bereits ein Hallenbad fürs Schulschwimmen“, so Gieslint Grenz, schulpolitische Sprecherin der Fraktion. „Wenn jetzt auch noch die Beueler Bütt auf längere Zeit ausfällt, verschärft sich das Problem dramatisch. In der Paul-Gerhardt-Schule beispielsweise kann ein Schwimmunterricht, wie er laut Lehrplan gefordert ist, ohnehin kaum noch stattfinden. Die schnellstmögliche Instandsetzung von Beueler Bütt und Frankenbad ist notwendig, wollen wir nicht Bonnerinnen und Bonner erziehen, die nicht oder nur wenig schwimmen können.“

Fenja Wittneven-Welter, Beueler Stadtverordnete und stellvertretende sportpolitische Sprecherin, ergänzt: „Laut Oberbürgermeister Sridharan und der Koalition aus CDU, Grünen und FDP bedeutete der Beschluss über den Bau eines Zentralbades in Dottendorf im September 2016 auch den dauerhaften Erhalt der Beueler Bütt. Geschehen ist seitdem aber nichts. Ein Schelm, wer hier Böses denkt.“ Unabhängig von solchen Überlegungen sei das Bad für den Stadtbezirk von großer Bedeutung. „Die Beueler Schulen sind auf die Bütt angewiesen und können nicht mal eben, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, ins Frankenbad oder auf den Hardtberg fahren. Solche Änderungen, die deutlich längere Anfahrtswege und –zeiten bedeuten, sind mitten im Schuljahr nicht umsetzbar.“

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