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Angelika Esch

Gabriele Preuß: "Punktlandung für Sicherheit von Passagieren und Personal"

Veröffentlicht am 11.06.2018 in Europa

Parlament beschließt neue Regeln für Flugverkehr in Europa

Jetzt wird über die wichtigste Gesetzgebung zur Luftfahrt in dieser Legislaturperiode entschieden: Das Europäische Parlament wird am Dienstag, 12. Juni 2018 nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen die neue europäische Flugsicherheitsverordnung voraussichtlich verabschieden (EASA-Verordnung). Damit werden zum einen gemeinsame Regeln für die Luftfahrt auf EU-Ebene erneuert. Zum anderen wird die in Köln ansässige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit neuen Kompetenzen ausgestattet.

"Die neuen Regeln sind eine Punktlandung für die Sicherheit der Passagierinnen und Passagiere sowie der Beschäftigten in Europas Luftfahrt. Diese Verordnung ist der wichtigste Grundstein, um das hohe Niveau der Flugsicherheit in Europa zu halten", sagt Gabriele Preuß, Die SPD-Europaabgeordnete aus dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Verordnung für die sozialdemokratische Fraktion bearbeitet.

„Die Europäische Union reagiert mit den neuen Vereinbarungen auf neue Herausforderungen für die Flugsicherheit, etwa durch Cyberangriffe auf Flugzeuge und militärische Konflikte am Boden. Darüber hinaus soll die Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie sicherstellen und dafür sorgen, dass das hohe Niveau der EU-Flugsicherheit auch in andere Regionen übertragen werden kann“, so Gabriele Preuß.

Der aus sozialdemokratischer Sicht größte Erfolg betrifft den Zusammenhang von schlechten Arbeitsbedingungen und Flugsicherheit: "Die Flugsicherheitsagentur bekommt von uns Parlamentariern den Auftrag, in Zukunft schlechte Arbeitsbedingungen unter die Lupe zu nehmen, da diese die Flugsicherheit gefährden können", sagt Gabriele Preuß, „Ein von und Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eingebrachter Artikel zielt vor allem auf ausbeuterische Beschäftigungsmodelle bei Billigfliegern, wo Piloten und Kabinenpersonal unter starkem wirtschaftlichem Druck stehen. Unter diesen Bedingungen kann das Personal kaum die notwendige Autonomie für Sicherheitsentscheidungen gegenüber dem Arbeitgeber haben.“

Ein weiterer wichtiger Teil der Verordnung umfasst EU-weite Regeln für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen. "Drohnen bergen große Chancen, etwa beim Versand oder der Luftaufklärung bei Katastrophen und Unfällen, aber natürlich auch Risiken für Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt von Bürgerinnen und Bürger“, so Gabriele Preuß, „Deshalb können wir die Luftfahrzeuge nicht einfach ungeregelt durch die Gegend fliegen lassen. Wir Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker im Europäischen Parlament haben sichergestellt, dass künftig jede Drohne einem Betreiber zugeordnet werden kann. So können wir die Chancen von Drohnen nutzen und gleichzeitig Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt schützen. Die Pflichten für eine Registrierung und eine eventuelle Zulassung einer Drohne orientieren sich dabei am tatsächlichen Risiko, das von ihr ausgeht."

Die Verordnung tritt nach der Abstimmung nach einer kurzen Übergangsphase in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft und ersetzt damit ihre Vorgängerin von 2008.

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