Mitglied im Rat der Stadt Bonn

Angelika Esch

Wählen gehen!

Veröffentlicht am 14.05.2014 in Kommunalpolitik

Wählen ab 16

Du darfst wählen wenn

- Du 16 und
- EU-BürgerIn bist und
- mindestens seit 3 Monaten in deiner Stadt/Gemeinde/Kreis wohnst.

Bei der Kommunalwahl 1999 durfte zum ersten Mal ab 16 gewählt werden. Das ist etwas Besonderes, weil alle anderen Wahlen in Deutschland, z.B. die zum Bundestag oder die zum Europaparlament erst ab 18 sind.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat angeregt, dass auch junge Menschen über die Politik in ihrer Stadt entscheiden sollen und es per Gesetz durchgesetzt. Seit 1999 dürfen auch EU-Bürger zur Kommunalwahl. Damals waren das etwa 440.000 Bürger und Bürgerinnen mit europäischen Pass. Je größer die EU wird, desto mehr Bürger und Bürgerinnen dürfen bei der Kommunalwahl wählen. Wichtig für die Wahl ist, dass Du mindestens seit drei Monaten in der Stadt lebst, in der gewählt wird. Wenn Du also mit 16 Jahren einen Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt und seit einiger Zeit in einer nordrhein-westfälischen Stadt lebst, kannst Du am 25.05.2014 Deine Stimme abgeben.

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