Mitglied im Rat der Stadt Bonn

Angelika Esch

Lissi von Bülow zum Stichwahl-Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW

Veröffentlicht am 20.12.2019 in Kommunalpolitik

„Beibehaltung der Stichwahl stärkt Demokratie: Gut für Transparenz und politische Debatte - gut für Legitimation der Gewählten“

„Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Abschaffung der Stichwahl gekippt. Das stärkt unsere Demokratie insgesamt und die anstehenden Oberbürgermeisterwahlen im Besonderen. Die Richterinnen und Richter haben mit ihrem Urteil die Bürgerinnen und Bürger vor taktischen Spielereien und parteipolitischem Klüngel bei der Vergabe der Kandidaturen und Ämter bewahrt“, erklärt Lissi von Bülow, Oberbürgermeisterkandidatin der SPD für Bonn. Zudem freue sie sich natürlich, dass die Klage der SPD und der Grünen in NRW, die diese Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes erst ermöglicht habe, der Landesregierung in Düsseldorf einen Denkzettel in Sachen Demokratieverständnis verpasst habe.

„Nun bleibt es, wie es ist“, so von Bülow weiter, „und das ist gut so. Die Bürgerinnen und Bürger können weiterhin frei die OB-Kandidaten nach Persönlichkeit und politischem Programm wählen. Taktische Blockwahlen oder verkappter Lagerwahlkampf haben dagegen nur begrenzte Chancen – zumindest im ersten Wahlgang. Das alles stärkt die Debatten, den notwendigen Wettbewerb um dieses wichtige Amt und ist unverzichtbar für eine lebendige politische Kultur – auch in Bonn.“

Von Bülow erklärt, nachdem die Regeln nun endlich klar seien, freue sie sich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kandidatinnen und Kandidaten für das höchste Amt im Bonner Rathaus. „Und eines ist mit dem heutigen Urteil aus Münster auch sicher“, betont von Bülow abschließend, „wer immer von uns am Ende das Amt bekleiden darf, hat die absolute Mehrheit erzielt. Das ist eine starke Legitimation, die wichtig ist, um die liegengebliebenen Hausaufgaben und großen Herausforderungen an der Spitze der Stadt endlich kraftvoll, nachhaltig und erfolgreich zu erledigen“.

 

Zur Person:

Lissi (Alice) von Bülow ist Oberbürgermeisterkandidatin für Bonn bei der Oberbürgermeister-Wahl am 13. September 2020. Sie wurde im September 2019 einstimmig von der Bonner SPD auf einer Mitgliederversammlung zur Herausforderin des CDU-Amtsinhabers nominiert.

Lissi von Bülow ist seit 2016 Dezernentin für Jugend, Schule, Soziales und Weiterbildung in Bornheim. Bewusst hat die 44-Jährige sich für das Gestalten auf kommunaler Ebene entschieden, nachdem sie zuvor als Rechtsanwältin in der Beratung von Familienunternehmen, als Geschäftsführerin und in der Bundesfinanzverwaltung Führungserfahrung und diverse Fachkompetenzen gesammelt hat. Lissi von Bülow ist in Bonn geboren und aufgewachsen und hat in Bonn Jura und Volkswirtschaftslehre studiert. Sie ist Mutter von drei Kindern und lebt mit ihrer Familie auf dem Bonner Venusberg. Bereits seit vielen Jahren ist von Bülow nicht nur ehrenamtlich in der SPD aktiv, sondern hat einen Kindergarten in Elterninitiative gegründet und dessen Geschäfte geführt.

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