Mitglied im Rat der Stadt Bonn

Angelika Esch

Südüberbauung: Sevenheck hat genug Zeit, Geld und Kraft gekostet – Angebot zurückziehen!

Veröffentlicht am 19.09.2013 in Ratsfraktion

Gegen Herrn Sevenheck, einen der Geschäftsführer der German Development Group GmbH, sind in der vergangenen Woche vollstreckungsrechtliche Haftbefehle zur Abgabe der Vermögensübersicht erlassen worden.

Das belegt drastisch, wie finanziell zweifelhaft das Investment ist, an dem die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen weiterhin festhält“, erklärt Dieter Schaper, Stadtverordneter und Mitglied im Planungsausschuss. „Leider haben sich alle unsere Befürchtungen bestätigt. Die Stadt hat bereits investiert – und zwar Zeit, Geld und Kraft – in Verhandlungen mit einem unzuverlässigen Investor. Genau deshalb haben wir immer wieder eine Bonitätsprüfung verlangt. Leider war die Koalition nie bereit, diese Forderung zu unterstützen.“

Die SPD-Fraktion hat die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen, das Thema wieder in die Gremien zu tragen, und möchte die Verwaltung über den Planungsausschuss beauftragen lassen, das Angebot an Sevenheck zum Kauf städtischer Flächen endlich zurückzuziehen.

„Für dieses ganze Verfahren und die Verhandlungen mit Sevenheck sind bisher erhebliche Kosten entstanden für die Wertermittlung des Grundstücks, die beauftragten Rechtsanwälte, das Notariat usw. Die Höhe dieser Kosten muss dringend ermittelt werden; ganz zu schweigen von der erheblichen Verwaltungskapazität, die gebunden wurde und deren anderweitiger Einsatz eine zügigere Entwicklung des Nordfelds, ggf. auch unter Einbeziehung der Südüberbauung, möglich gemacht hätte“, so Dr. Helmut Redeker, Sprecher der SPD-Fraktion im Unterausschuss Bauplanung.
„Die für die große Mehrheit der Bonner Bürgerinnen und Bürger völlig unbefriedigende, weil ungelöste Situation im Bereich der Südüberbauung ist auf freiwilliger Basis kaum zu verbessern. Es müssen daher auch öffentlich-rechtliche Mittel geprüft werden; konkret, ob die Ausweisung eines Sanierungsgebiets oder andere Sanierungsmaßnahmen aus dem BauGB rechtlich möglich und zweckmäßig sind“, ergänzt Redeker.

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